Vertragsbedingungen für die Überlassung von Standardsoftware zwischen smact UG (haftungsbeschränkt); Antonstraße 2, 01097 Dresden - im Nachfolgenden „Anbieter“ genannt - und Ihnen als Kunden - im Nachfolgenden „Kunde“ genannt.
1.1 Diese Vertragsbedingungen gelten für Bereitstellung der SMACT-Software gemäß dem Auftragsblatt als Software as a Service („SaaS“).
1.2 Die Software wird vom Anbieter als SaaS-Lösung betrieben. Dem Kunden wird ermöglicht, die auf Servern eines vom Anbieter beauftragten, zertifizierten Dienstleisters (netcup/hetzner) gespeicherte und ablaufende Software über eine gesicherte Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten.
1.3 Der Kunde ist für die von ihm bearbeiteten Daten inhaltlich selbst verantwortlich.
1.4 Die im Rahmen der Dienstleistung vom Kunden bei SMACT gespeicherten Daten bleiben in der Verfügbarkeit des Kunden. SMACT stehen die Rechte an den vom Kunden eingegebenen Daten in dem Rahmen zu, dass hier von SMACT – ausschließlich die öffentlich rechtlichen Firmendaten – mit der globalen Datenbank, welche bei SMACT hinterlegt ist, abgeglichen und bestenfalls aktualisiert werden. Alle anderen eingegebenen Daten vom Kunden werden nicht von SMACT übernommen oder veröffentlicht.
1.5 Der Kunde erwirbt kein Eigentum an den im Rahmen der Dienstleistung zur Nutzung überlassenen Gegenständen und Softwareprodukten sowie keine über die vertragsgemäße Nutzung der Programme hinausrechenden Rechte nach dem Urheberrechtsgesetz.
1.6 Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Den Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2.1 Der Anbieter stellt dem Kunden die Software in der jeweils vereinbarten Version am Routerausgang des Rechenzentrums des Dienstleisters (netcup/hetzner) in dem der Server mit der Software steht („Übergabepunkt“), zur Nutzung bereit. Der Anbieter schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem beschriebenen Übergabepunkt.
3.1 Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln, vom Anbieter nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur können Einfluss auf die Leistungen des Anbieters haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Anbieter erbrachten Leistungen haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Software unverzüglich und so präzise wie möglich nach den Vereinbarungen im Auftragsblatt beim Anbieter anzuzeigen.
4.1 Der Anbieter hält sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
4.2 Der Kunde räumt dem Anbieter für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die vom Anbieter für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Der Anbieter ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist der Anbieter ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
4.3 Der Anbieter bzw. Dienstleister (netcup/hetzner) sichert die Daten des Kunden auf dem vom Anbieter verantworteten Server regelmäßig auf einem externen Backup-Server. Der Anbieter stellt dem Kunden auf dessen Anfrage und auf dessen Kosten die Daten als Backup in Form eine Downloads zur Verfügung.
4.4 Wenn und soweit der Kunde auf vom Anbieter technisch verantworteten IT-Systemen personenbezogenen Daten verarbeitet oder verarbeiten lässt, ist eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung vom Kunden mit dessen Kunden eigenständig abzuschließen. Hierfür trägt allein der Kunde die Verantwortung. Der Anbieter übernimmt keine Haftung bei Unterlassung.
5.1 Ein Supportfall liegt vor, wenn die Software die vertragsgemäßen Funktionen gemäß der Produktbeschreibung nicht erfüllt. Die Art und Weise der Fehlermeldung richtet sich nach dem Auftragsblatt, ebenso wie der Umfang der Supportleistungen.
5.2 Meldet der Kunde einen Supportfall, so hat er eine möglichst detaillierte Beschreibung der jeweiligen Funktionsstörung zu liefern, um eine möglichst effiziente Fehlerbeseitigung zu ermöglichen.
6.1 Zahlungszeitraum, Höhe der Vergütung und Vertragsbedingungen sind abhängig von der Auswahl der Bestelloption.
6.2 Verzögert der Kunde die Zahlung einer fälligen Vergütung um mehr als vier Wochen, ist der Anbieter nach zweimaliger vorheriger Mahnung mit Fristsetzung und Ablauf der Frist zur Sperrung des Zugangs zur Software berechtigt. Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt von der Sperrung unberührt. Der Zugang zur Software wird nach Begleichung der Rückstände unverzüglich wieder freigeschaltet. Die erneute Buchung der Produkte wird erst nach vollständiger Zahlung der Rückstände möglich.
6.3 Der Anbieter kann nach Ablauf der Erstlaufzeit gemäß dem Auftragsblatt die Preise wie auch die Sätze für eine vereinbarte Vergütung nach Aufwand der allgemeinen Preisentwicklung anpassen. Beträgt die Entgelterhöhung mehr als 5% kann der Kunde das Vertragsverhältnis zum Ende des laufenden Vertragsmonats kündigen.
6.4 Die Auszahlung von Guthaben an den Kunden wird nicht erfolgen. Das Guthaben verfällt nicht und verbleibt beim Anbieter. Sollte der Vertrag des Kunden beendet und dennoch Guthaben vorhanden sein, wird der Vertrag des Kunden automatisch so lange verlängert, bis das Guthaben aufgebraucht ist.
7.1 Der Kunde wird den Anbieter bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen.
7.2 Für die Nutzung der Software müssen einige Systemvoraussetzungen beim Kunden erfüllt sein (bspw. Hardware, Internetzugang, etc.). Der Kunde trägt hierfür selbst die Verantwortung.
7.3 Der Kunde hat die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und dafür zu sorgen, dass etwaige Mitarbeiter, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, dies ebenfalls tun. Die Leistung des Anbieters darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, soweit das nicht von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde.
8.1 Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung. Die §§ 536b (Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme), 536c (Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter) BGB finden Anwendung. Die Anwendung des § 536a Abs. 2 (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist jedoch ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht des Vermieters), soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.
9.1 Der Anbieter haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft für die darauf zurückzuführenden Schäden beschränkt auf die Versicherungssumme von 1000000€
9.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, der Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen kann (Kardinalpflicht). Bei der Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Das gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
9.3 Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters auf Schadensersatz gem. § 536 a BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.
9.4 Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen. Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
10.1 Der Anbieter speichert als technischer Dienstleister Inhalte und Daten für den Kunden, die dieser bei der Nutzung der Software eingibt und speichert und zum Abruf bereitstellt. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber dem Anbieter, keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenden Programme im Zusammenhang mit der Software zu nutzen. Der Kunde bleibt im Hinblick auf personenbezogene Daten verantwortliche Stelle und hat daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten über die Nutzung der Software von entsprechenden Erlaubnistatbeständen getragen ist.
10.2 Der Kunde ist für sämtliche von verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. Der Anbieter prüft die vom Kunden mit der Software genutzten Inhalte grundsätzlich nicht.
10.3 Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, den Anbieter von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls der Anbieter von Dritten, auch von Mitarbeitern des Kunden persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Kunden in Anspruch genommen wird. Der Anbieter wird den Kunden über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Kunde dem Anbieter unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen.
10.4 Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt.
11.1 Die Vertragslaufzeit ist abhängig von der Wahl der Bestelloption.
11.2 Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vorbehalten. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mehr als zwei Monate mit der Zahlung einer fälligen Vergütung in Verzug ist. Sofern der Kunde den Kündigungsgrund zu vertreten hat, ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter die vereinbarte Vergütung bis zu dem Tag, an dem der Vertrag bei einer ordentlichen Kündigung frühestens enden würde, zu zahlen.
11.3 Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Die Einhaltung dieser Form ist Voraussetzung für die Wirksamkeit der Kündigung. Telefax, E-Mail oder weitere im System angelegte Optionen genügen diesem Schriftformerfordernis.
11.4 Nach Beendigung des Vertrags hat der Anbieter auf Anfrage vom Kunden sämtliche vom Kunden überlassenen und sich noch im Besitz des Anbieters befindlichen Unterlagen sowie Datenträger, die im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag stehen, an den Kunden zurückzugeben und die beim Anbieter gespeicherten Daten zu löschen, soweit keine Aufbewahrungspflichten oder -rechte bestehen.
12.1 Die Parteien sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Informationen über die jeweils andere Partei, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder anhand sonstiger Umstände als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (im Folgenden: „vertrauliche Informationen“) erkennbar sind, dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat oder die Informationen aufgrund Gesetzes, Gerichtsentscheidung oder einer Verwaltungsentscheidung offengelegt werden müssen.
12.2 Die Informationen sind dann keine vertraulichen Informationen im Sinne dieser Ziffer 12, wenn Sie
13.1 Die Abtretung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig. Der Anbieter ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag zu betrauen.
14.1 Diese Vereinbarung und ihre Änderungen sowie alle vertragsrelevanten Erklärungen, Mitteilungs- und Dokumentationspflichten bedürfen der Schriftform, soweit nicht eine andere Form vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
14.2 Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
14.3 Sollten einzelne Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall zusammenwirken, um unwirksame Regelungen durch solche Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen.
Auftragsblatt der SAAS-Software, zwischen smact UG (haftungsbeschränkt), Antonstraße 2, 01097 Dresden - im Nachfolgenden „Anbieter“ genannt - und Ihnen als Kunden - im Nachfolgenden „Kunde“ genannt.
A1.1 Die Software SMACT (die „Software“) wird als zur Nutzung und Speicherung von Daten über das Internet bereitgestellt.
A1.2 Die folgenden Vertragsbestandteile sind in der untenstehenden Reihenfolge anwendbar
A1.3 Die Verfügbarkeit der Software beträgt 99% pro Monat abzüglich der für das Einspielen von Updates, Upgrades, neuen Releases und/oder sonstigen Modifikationen und Wartungsarbeiten notwendigen Zeit. Die vorgenannten Arbeiten werden nach Möglichkeit in einem Zeitraum zwischen 23:00 Uhr und 05:00 Uhr vorgenommen und übersteigen in der Regel eine Dauer von 30 Minuten pro Unterbrechung nicht.
A2.1Da die Software ausschließlich auf den Servern des Anbieters oder von diesem beauftragten Dienstleistern abläuft, bedarf der Kunde keiner urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der Software, und der Anbieter räumt auch keine solchen Rechte ein. Der Anbieter räumt dem Kunden aber für die Laufzeit des Vertrags das nichtausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich auf die Vertragsdauer (welche sich je nach der Bestelloption bei der Onlinebuchung durch den Kunden richtet) Dauer beschränkte Recht ein, die Benutzeroberfläche der Software zur Anzeige auf dem Bildschirm, in den Arbeitsspeicher, der vertragsgemäß hierfür verwendeten Endgeräte, zu laden und die dabei entstehenden Vervielfältigungen der Benutzeroberfläche vorzunehmen, sowie die Software für die vertragsgemäßen Zwecke gemäß der Produktbeschreibung zu nutzen. Vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung zwischen den Parteien ist es unzulässig, Dritten die Nutzung der Software zu ermöglichen. Als Dritte gelten auch mit dem Kunden konzernverbundene Unternehmen.
A3.1Beides richtet sich nach der Bestelloption, die vom Kunden selbst bei der Onlinebestellung bestimmt wird.
4.1 Die Meldung von Störungen in Bezug auf die Software erfolgt innerhalb der in der Software zur Verfügung gestellten Reportingtools oder per Mail an support@smact.de.
4.2 Störungsmeldungen werden während folgender üblicher Geschäftszeiten des Verkäufers angenommen: Montags bis freitags 10:00 Uhr bis 00:00 Uhr.
4.3 Telefonische Unterstützung bei Störungen der Software erfolgt während der vorgenannten Geschäftszeiten.
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Rückschlüsse auf Sie, als Person, werden nicht gezogen.